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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma PRILLINGER Gesellschaft m. b. H.

Stand 1.2.2002

Das Hause PRILLINGER versteht sich als Partner des Fachhandels und der Fachwerkstätten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen
Bereich einerseits, im Bereich der Industrie und des Gewerbes andererseits.

Die Firmenphilosophie geht dahin, ausschließlich an diese Partner zu liefern und sie entsprechend zu betreuen.

Um die Abwicklung der laufenden Geschäfte möglichst harmonisch sicherzustellen, sollen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen behilflich sein:

1. Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmung in Wels:
    Wimpassinger Str. 81, 4600 Wels
    Gerichtsstand ist Wels.

2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und darf
    weder verpfändet noch veräußert werden.

3. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung anerkennen wir nur dann,
    wenn sie direkt an uns geleistet werden.

4. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen berechnet.

5. Aufträge, welche von unseren Kundenbetreuern im Außendienst
    entgegengenommen werden, gelten vorbehaltlich der Genehmigung der
    Firmenleitung.

6. Mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
    bestätigt werden.

7. Der Versand und das Abladen geschehen immer auf Gefahr des Käufers.

8. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der
    Ware anerkannt und können nur bearbeitet werden, wenn Auftrags-,
    Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer bekanntgegeben werden.

9. Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestellungen von Ersatzteilen können
    nicht zurückgenommen werden.

10. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer
      Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene
      Lieferfristüberschreitungen unsererseits, gelten als vorweg genehmigt.

11. Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl durch Austausch,
      Reparatur oder Preisminderung erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass
      der Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.
      Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist der Nachweis des
      Kunden, dass der Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war
      (gemäss § 377 HGB beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab
      Übergabe). Der Regressanspruch ist im Sinne § 933b ABGB
      ausgeschlossen.

12. Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht Personenschäden betreffen,
      uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern zwingende gesetzliche
      Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
      Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 6 Monate ab
      Kenntnis Schaden und Schädiger, längstens jedoch drei Jahre ab
      Lieferung.

13. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen -
      welcher Art auch immer - ist ausgeschlossen.

14. Auch gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur
      Zurückhaltung des Entgeltes.

15. Unterscheidung zwischen PRILLINGER-Ersatzteilen und
      Originalersatzteilen:

Die im PRILLINGER-Ersatzteilkatalog in der Spalte „verwendbar anstelle von“ oder mit dem Zusatz „passend zu“ angeführten Ersatzteile sind sogenannte PRILLINGER-Ersatzteile und stammen nicht vom Originalhersteller. Originalersatzteile sind im Katalog als solche gekennzeichnet. Mit der Formulierung „verwendbar anstelle von“ kann nicht automatisch angenommen werden, dass die Ware auch idente Eigenschaften mit Originalersatzteilen aufweist.

Firmenbuch: FN 198762y, UID-Nr: ATU 52686106, ARA-Lizenz-Nr: 6189,DVR: 0447056.