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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma PRILLINGER Gesellschaft m. b. H.

Stand 01.09.2007

Das Hause PRILLINGER versteht sich als Partner des Fachhandels und der Fachwerkstätten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen
Bereich einerseits, im Bereich der Industrie und des Gewerbes andererseits.

Um die Abwicklung der laufenden Geschäfte möglichst harmonisch sicherzustellen, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

Allgemeines
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Allfällige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers oder Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind nur insofern verbindlich, als diese von uns schriftlich anerkannt werden.

Angebote, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie mündliche Zusagen von unseren Betreuern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise und Zahlungen, Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro und ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk. Verladung, Transportkosten und Transportversicherung werden gesondert verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten Gewährleistungs- oder sonstiger Gegenansprüche zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Er ist weiters nicht berechtigt, unsere Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung anerkennen wir nur dann, wenn sie direkt an uns geleistet werden.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Bearbeitungsspesen verrechnet.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung aller uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten des Auftraggebers über. Im Falle des Weiterverkaufes erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus diesem Verkauf entstandene Forderung des Auftraggebers, welche uns abgetreten wird. Zieht der Auftraggeber die Forderung selbst ein, geschieht dies nur treuhändig und ist die eingezogene Forderung bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen.

Lieferung, Lieferfristen
Versand und Abladen geschehen auf Gefahr des Käufers. Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Ein Liefertermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn er ausdrücklich und schriftlich als solcher bezeichnet wird.
Sind wir nicht in der Lage, unsere Lieferverpflichtung hinsichtlich Menge und / oder Preis einzuhalten, weil unser(e) Vorlieferant(en) ihrerseits ihrer Lieferverpflichtung nicht vereinbarungsgemäß (nachkommt) nachkommen, sind wir berechtigt, allfällige daraus resultierende Mehrkosten zu verrechnen und / oder den Lieferumfang zu verringern.
Wir sind lediglich verpflichtet, dem Käufer das Vorliegen derartiger Umstände ehestens mitzuteilen. Sollte der Käufer nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen gegen die geänderten Preise und / oder geänderten Lieferumfang Widerspruch erheben, so gilt der ursprüngliche Vertrag im Sinne der getätigten Informationen als einvernehmlich abgeändert.
Im Falle des Widerspruches durch den Käufer sind wir berechtigt, vom ursprünglichen Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch der Käufer berechtigt wird, Ansprüche jeglicher Art, insbesondere Schadeneratzansprüche, geltend zu machen.

Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe ab Werk an den Auftraggeber oder den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die uns benannt wurden, über. Soweit sich die Lieferung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Storni
Storni fix erteilter Aufträge, die aufgrund ihrer Ausführung oder der Menge speziell für einen Auftrag gefertigt oder im Handelsbereich organisiert werden (z.B.: Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, etc.), werden von uns nicht anerkannt, es sei denn es liegt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor. Diesbezügliche Ware kann nicht retourniert werden.

Gewährleistung, Schadenersatz
Wir leisten Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte sowie dafür, dass alle erbrachten Leistungen frei von Rechtsmängel sind. Das Vorhandensein des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Kunden nachzuweisen. Ein Regressanspruch gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
In unserem Ersatzteilkatalog in der Spalte „verwendbar anstelle von“ oder mit dem Vermerk „passend zu“ genannte Waren sind keine Originalersatzteile und stammen nicht unbedingt vom Originalhersteller. Mit der Formulierung „Verwendbar anstelle von” kann nicht automatisch angenommen werden, dass die Ware auch idente Eigenschaften von Originalersatzteilen aufweist. Originalersatzteile sind im Katalog als solche gekennzeichnet.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Lieferung 6 Monate. Binnen dieser Frist hat der Auftraggeber einen Mangel unverzüglich, längstens aber 8 Tage ab Erkennbarkeit, bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechts an uns schriftlich und mit detaillierter Fehlerbeschreibung und Anschluss des Liefernachweises anzuzeigen. Mangelhafte Ware ist uns zurückzusenden oder kann nach Rücksprache anderweitig verwertet werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wird durch die Mangelbehebung nicht ausgelöst.

Für dem Auftraggeber bekannte bzw. offene Mängel wird nicht gehaftet. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls bei Mängeln, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, ebenso bei Entfernung von Seriennummern. Benutzt der Auftraggeber die Ware trotz Kenntnis eines Wandlungsgrunds weiter, liegt darin ein nachträglicher Verzicht auf Gewährleistung, welcher uns von sämtlichen Haftungsverpflichtungen befreit.

Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht Personenschäden betreffen, sind uns gegenüber ausgeschlossen, soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch 3 Jahre ab Lieferung.

Auch gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Entgelts.

Allgemeines
Unsere Verträge unterliegen österreichischem Recht.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Wels sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 4600 Wels, Wimpassinger Straße 81.

Firmenbuch: FN 198762y, UID-Nr: ATU 52686106, ARA-Lizenz-Nr: 6189,
DVR: 0447056.