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Zusatzinformationen
Jeder Teil eines Elektrozaunes, der entlang einer öffentlichen Straße oder eines öffentliches Weges installiert ist, muss in regelmäßigen Intervallen von ca. 100m an jedem Übergang/Quergang durch Warnschilder gekennzeichnet sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt sind oder fest an die Zaundrähte angeklemmt sind.
- Ohne Kabelbinder, unverpackt
- Maße: 20 cm x 10 cm
Kommt in folgenden Katalogen vor
- Hof & Stall 2020 - Seite 582